In erster Linie unterliegt jeder Garten dem Bundeskleingartengesetz BKleingG. Zusätzlich gibt es noch nachfolgende Ordnungen, welche eingehalten werden müssen. Daneben gilt noch die Kleingartenordnung. Des Weiteren gibt es auf den Seiten des Kreisverbandes der Kleingärtner noch wissenswerte Informationen.